der Jagdgebrauchshund
Was genau ist ein Jagdgebrauchshund?
Der Begriff Jagdhund ist Jedermann bekannt. Allgemein wird damit ein Hund beschrieben, der dem Menschen bei seiner Jagd „unterstützen“ soll. Es ist also kein Hund, der einfach nur selbstständig anderen Tieren nachhetzt, egal ob er einer Jagdhundrasse angehört oder nicht.
Es gibt viele verschiedene Jagdhundrassen, die sich der Mensch herangezüchtet hat:
- Stöberhunde
- Vorstehhunde
- Schweißhunde
- Erdhunde
- Jagende Hunde (Bracken und Meutehunde)
- Apportierhunde
Diese Hunde sollen verunglückte oder vom Jäger 1)Jäger = Unwort wegen Mord an anderen Tieren selbst angeschossene Wildtiere aufspüren und so dem Menschen zugänglich machen. Auch dabei unterscheidet man verschiedene Jagdformen:
- Treibjagd
- Suchjagd
- Drückjagd
- Nachsuchen (verunglückte oder vom Jäger selbst angeschossene Wildtiere aufspüren)
Für den modernen Jäger 2)Jäger = Unwort wegen Mord an anderen Tieren gehört es zum guten Ton, dass er für die Jagd nur „brauchbare“ Hunde einsetzt, also Hunde, die speziell für eine oder mehrere Jagdformen „ausgebildet“ werden. In Deutschland ist dafür der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) zuständig, der die Jäger 3)Jäger = Unwort wegen Mord an anderen Tieren auch mit „brauchbaren“ Jagdhunden versorgt.
Verwendet werden ausschließlich sogenannte Rassehunde, die sorgsam von den Zuchtvereinen überprüft werden.
Anforderungen
Ein Jagdgebrauchshund muss besondere Anforderungen erfüllen. Dazu gehören:
- die Fähigkeit zur sozialen Einordnung (Verträglichkeit mit anderen Hunden)
- Ruhe (keine Angst vor Schussgeräuschen)
- Arbeitsfreude
- Führigkeit (Gehorsam)
- Härte beim Einsatz (Angriffslust, mutiges Verhalten gegenüber den Opfern [Wildtiere])
Nicht gern gesehen werden diese Eigenschaften:
- das „Einspringen“ (mangelndes Durchstehen)
- das „Nachprellen“ (zu frühes Hinterherlaufen)
- das „Überlaufen“ (das Übersehen des Wilds bei der Suche)
- „überscharfes“ Handeln (tötet das Wild im Bau)
- ein „Abstandsverbeller“ (bleibt zu weit vom Tier entfernt)
- „Anschneider“ (verzehren Stücke des getöteten Wildtieres selbst)
- „Knautscher“ (Wildtier wird beim Apportieren „beschädigt“)
- „Totengräber“ (aufgespürtes Wildtier wird vergraben statt es zu appotieren)
Weitere ausführliche Beschreibungen dazu sind in der Wikipedia zu finden.
Kritikpunkte
Es ist nicht nur die Jagd selber, die immer wieder ein Grund für berechtigte Diskussionen ist, auch die Jagdgebrauchshundeausbildung steht berechtigt in der Kritik. In Perchtoldsdorf wurde VIER PFOTEN auf eine von der Jägerschaft organisierte Veranstaltung aufmerksam.
Bekannt wie üblich ist das Abwehrverhalten mancher Schutzhundesportler sowie der Jägerschaft 4)Jäger = Unwort wegen Mord an anderen Tieren, wenn es um die Ausbildung ihrer Hunde geht. Hierbei handelt es sich nämlich meist um die gewaltsame und damit quälerische Methoden der Szene. Einige Jäger 5)Jäger = Unwort wegen Mord an anderen Tieren beführworten die Legalisierung von Elektroschockgeräten. Da es sich dabei klar um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt handelt, möchte man eine Ausnahme für den Jagdsport erreichen.
Bei der Veranstaltung in Perchtoldsdorf wurde wieder einmal deutlich, dass die Jägerschaft 6)Jäger = Unwort wegen Mord an anderen Tieren erschreckend wenig über das gewaltfreie Hundetraining weiß. Zu den im Vergleich zu anderen „harmlosen“ Methoden zählen z.B. immer noch:
- Herunterdrücken der Hüfte des Hundes bei dem Befehl „Sitz“
- Wegziehen der Vorderbeine des Hundes bei dem Befehl „Platz“
Die Hunde sollen in kürzester Zeit gebrauchsfertig gemacht werden, dabei schreckt man auch vor Elektroschockgeräten nicht zurück. Schlimmer noch – die gesamte Jagdgebrauchshundeausbildung soll unabhängig vom Tierschutzgesetz laufen, sodass die Übung am lebendigen Opfer legalisiert werden kann.
Trotz des Verbotes von Elektroschockern und das Hetzen auf lebendige Wildtiere bei der Ausbildung sind die Methoden wegen mangelnder Kontrollen nicht selten. VIER PFOTEN muss sich gegen eine starke Lobby aus Jagd- und Schutzhundeszene behaupten.
Die Szene ist für die Verharmlosung ihrer Methoden bekannt!
Wer zum Zwecke eines Sportes andere Tiere (FAQ) tötet und wieder andere Tiere gewaltsam zum Töten abrichtet handelt damit respektlos. Es wird also nicht der Sport mit Hunden ansich verurteilt, sondern der bewusst gewaltsame Umgang mit den Hunden und die Ausbeutung und Manipulation der Wildtiere, die zum Zwecke eines Sportes sterben müssen.
Das Hauptargument, durch das Töten der Wildtiere zum Schutz der Arten beizutragen ist durch wissenschaftliche Untersuchungen nicht nur mehrfach widerlegbar, die Manipulation in den Wäldern sorgt erst für das Problem der Überpopulation mancher Wildtiere!
externe Links zum Thema:
Bildquelle: Oliver Haja / pixelio.de