Halal Lebensmittel
Halal, wenn ein Glaube zur Qual wird!
Halal ist ein arabisches Wort, was so viel wie „erlaubt“ oder „zulässig“ bedeutet. Es beschreibt Handlungen oder Nahrungsmittel, die nach islamischen Recht erlaubt, oder verboten sind. Grundsätzlich muss und sollte man jeder Religion mit Respekt gegenübertreten. Dennoch dürfen vergangene und immer noch gebräuchliche Untaten, nicht durch einen Religionsgedanken geschützt werden, da sie selber respektlos wie unnötig sind.
Die Tötung nach islamischen Recht, ist eine solche unnötige religiöse Handlung, auch wenn in Europa menschliche Beutetiere auf andere Art und Weise Qualen erdulden müssen, macht weder die eine noch die andere Handlung zu einer besseren gegenüber der anderen.
Das bedeutet, dass europäische Massenqualfabriken und ihre Tötungsmethoden genauso unnötig einzustufen sind, wie die nach islamischen Recht. Ob mit oder ohne vorheriger Betäubung – wenn das betreffende Beutetier vorher bereits lebenslang eingesperrt und zum Nahrungsmittel herabgestuft wurde, sollte es zumindest zum Nachdenken anregen.
Religiöser Hintergrund der Halal Lebensmittel
Es sind alle Lebensmittel erlaubt, die weder im Koran oder in der Sunna verboten sind. So ist es Muslimen nicht erlaubt Schweinefleisch zu verzehren oder Blut und Alkohol zu trinken. Die meisten anderen Beutetiere des Menschen (Rinder, Schafe, etc.) dürfen nur dann gegessen werden, wenn sie ohne vorherige Betäubung durch Aufschlitzen der Kehle qualvoll zu tote kommen.
Die Tötung nach islamischen Recht wird auch Schächten oder rituelles Schlachten genannt, bei dem die Nutztiere 1)Nutztiere = Unwort wegen Versachlichung und Quälerei des Menschen möglichst komplett ausbluten sollen.
Veganer verweisen an dieser Stelle darauf, dass es kein humanes Töten gibt – nirgendwo! Dem stimmt auch diese Webseite zu. Allerdings gibt es sehr wohl eine natürliche Form des Tötens, so wie es sich jeden Tag in der Wildnis abspielt. Quälen Menschen bewusst (Religion, Spaß, Achtlosigkeit, etc.) andere Tiere (FAQ) zu Tode, dann ist eine Grenze erreicht, die nicht geduldet werden sollte.
die ungestörte Religionsausübung
Die ungestörte Religionsausübung steht zwar genauso wie das schwache Tierschutzgesetzt im deutschen Grundgesetz, dennoch hat das Verfassungsgericht erst kürzlich bewusste Quälereien an Nutztieren 2)Nutztiere = Unwort wegen Versachlichung und Quälerei (Tötung nach islamischen Recht) als verfassungsmäßig erklärt.
Obwohl das sogenannte Schächten (religiöse Töten ohne Betäubung) in Deutschland grundsätzlich verboten ist, ist es genauso grundsätzlich erlaubt. Denn die ungestörte Religionsausübung steht weit über dem Tierschutzgesetzt. Vielen Ärzten, die sich nicht mit dem Menschen, sondern dem Leiden anderer Tiere beschäftigen, geht diese Tatsache zu weit!
Bis zu 500.000 Nutztiere 3)Nutztiere = Unwort wegen Versachlichung und Quälerei kommen pro Jahr auf diese Weise in Deutschland zu tode – Tendenz steigend. Denn ein muslimischer Metzger aus Hessen hatte dafür 10 Jahre vor Gericht gekämpft und nun tatsächlich auch gewonnen. Die Bundestierärzte-Kammer hält dieses Urteil für äußerst fragwürdig. In ihrem Namen wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Es wurden weltweit über 70 Untersuchungen ausgewertet, die eines ganz klar verdeutlichen: Diese Tötungsmethode führt zu erheblichen Leiden und Schmerzen, d.h. es handelt sich dabei um vorsätzliche nichtmenschliche Tierquälerei. Laut der Budestierärzte-Kammer muss das Gestezt schleunigst wieder geändert werden!
Muss nach muslimischen Recht unbedingt betäubungslos getötet werden?
Erstaunlicherweise lautet die Antwort ganz klar: NEIN! Diese Antwort stammt aber nicht von Europäern, sondern aus Israel – einer muslimischen Stadt. Viele muslimischen Menschen lehnen aus diesem Grund auch schon lange das Schächten (bewusst qualvolle Töten) ab. Die ansässige Religionsbehörde hat längst eine religiöse Vorschrift verfasst, in der erklärt wird, das eine Tötung mit vorheriger Betäubung NICHT gegen islamisches Recht verstößt. Warum?
Für den Islam ist es nur wichtig, dass dem Beutetier des Menschen die Kehle vor seinem Tod aufgeschlitzt wird, damit das ganze Blut abfließen kann. Logischerweise tötet eine Betäubung das betreffende Tier nicht! In Deutschland will man (Politiker) allerdings eine erneute Auseinandersetzung mit dem Thema vermeiden.
Bildquelle: Katharina Wieland Müller / pixelio.de