Tierkämpfe
Nichtmenschliche Tierkämpfe (FAQ) (Hundekämpfe / Hahnenkämpfe etc.) unterscheiden sich vom Stierkampf 1)Stierkampf = Unwort wegen Quälerei und Mord meist nur dahingehend, dass keine Menschen gegen andere Tiere (FAQ) „kämpfen“. Hier werden nichtmenschliche Tiere (FAQ) gegeneinander gehetzt, damit sich der Mensch daran belustigen kann.
Genutzt wird das Revierverhalten männlicher nichtmenschlicher Tiere (FAQ), die dann in beengten Arenen aufeinander losgehen (müssen). Für diesen „Sport“ werden meist Hähne oder Hunde genutzt und abgerichtet 2)Abrichtung = Unwort wegen Versachlichung. Später wurden spezielle nichtmenschliche Kampftierrassen (FAQ) herangezüchtet 3)Tierzucht = Unwort wegen Übertreibung.
In der Anike, zu Zeiten des Römischen Reiches, fand der nichtmenschliche Tierkampf (FAQ) einen extremen Höhepunkt, deren Auswirkungen bis heute vorallendingen im Stierkampf 4)Stierkampf = Unwort wegen Quälerei und Mord zu finden sind. Auch heute hat der nichtmenschliche Tierkampf (FAQ) in vielen Gegenden der Erde eine große Anhängerschaft.
Hetze
Eine besonders extreme Form des nichtmenschlichen Tierkampfes (FAQ) ist das sogenannte Hetzen. Bis ins 20. Jahrhundert hinein gehörte es in unterschiedlichsten Kulturkreisen zum alltäglichen Geschehen. Dabei wurden abgerichtete 5)Abrichtung = Unwort wegen Versachlichung Hunde auf ein anderes Tier (FAQ) losgelassen, mit der Absicht, dass es zum Kampf bis zum Tod kommt.
Der Mensch belustigte sich nicht nur daran – es wurden auch Wetten abgeschlossen. In der Regel setzte man Geld entweder auf einzelne Hunde oder aber auf die Zeitdauer, die diese benötigten, ihre Opfer zu töten.
Wie auch in anderen „Sportarten“ wird das nichtmenschliche Zieltier (FAQ) meist vorher relativ wehrlos gemacht, indem es festgebunden oder ihm die Zähne entfernt werden. Für Hetzen kamen so unterschiedliche nichtmenschliche Tiere (FAQ) wie z.B. Dachse, Esel, Enten oder sogar auch Bären und Löwen zum Einsatz.
nichtmenschliche Tierkampfsportarten:
- Bärenhatz
- Bullenbeißen
- Hahnenkampf
- Hog dogging
- Hundekampf
- Stierhatz
Weitere Freizeitveranstaltungen des Menschen nannte man Bear-Baiting. Bei dieser „Sportart“ wurden Hunde auf gefesselte Bären, derren Krallen und Fangzähne entfernt wurden, gehetzt.
Ähnliche Zustände gab es beim Bull-Baiting. Statt Bären mussten hier Bullen angebunden und mit abgestumpften Hörnern gegen abgerichtete Hunde 6)Abrichtung = Unwort wegen Versachlichung kämpfen. Witzig fand man damals auch kleine Primaten, die schreiend auf Pferderücken gefesselt waren. Ab und an konnten junge Männer ihren „Mut“ beweisen, wenn sie blinden Bären, welche auch angebunden waren, mit Peitschen verprügelten.
In den folgenden Ländern ist dieser „Sport“ verboten oder steht sogar unter Strafe.
- Deutschland: zuerst verboten in Sachsen 1830
- Schweiz: verboten seit 1842
- Vereinigte Staaten: verboten seit 1829
- Norwegen: verboten seit 1842
- Schweden: verboten seit 1857
- Dänemark: verboten seit 1857
Sehr bedenklich ist, dass der Mensch erst vor gut 150 Jahren erkannt hat, welche Verhalten er an den Tag zu legen vermag. Da solche Veranstaltungen immer auch eine finanzielle Note nach sich ziehen, kommt es leider auch heutzutage noch zu illigalen nichtmenschlichen Tierkämpfen (FAQ).
Doppelmoral
Immer wieder tauchen in der Presse Berichte auf: „Kampfhund zerfleischt Mensch“. Leider wird dabei oft vergessen, dass bei diesen Hunden über Generationen Aggressionen gefördert wurden und werden, was einen Angriff auf einen Menschen natürlich nicht verharmlosen soll, denn die Verletzungen sind erheblich. Allerdings ist die Schuldfrage oft weniger beim Hund selbst zu finden, sondern bei den Menschen, die sich diese Hunde als „Waffe“ halten 7)Tierhaltung = Unwort wegen Versachlichung.
Öfter als gedacht, fördern manche Menschen auch die Aggressionen besonders dominanter nichtmenschlicher Tiere (FAQ), indem sie diese misshandeln oder bewusst auf eine „Beute – auch Menschen“ hetzen. Nicht zu vergessen ist, dass der Umgang mit großen Hunden einen konsequenten, gewaltfreien Umgang fordert, sodass ein Führungszeugnis durchaus berechtigt ist.
Ein hundserbärmliches Leben als Beispiel …
Ein Pärchen hat einen 1 jährigen Rotweiler immer wieder geschlagen. Zum einen waren sie mit der Größe und dem Verhalten des Hundes überfordert und zum anderen diente der Rotweiler auch als Blitzableiter für die Beziehungsprobleme der beiden. Wegen dieses Gewaltaktes musste sich das Pärchen vor einem Gericht verantworten. Das Verfahren wegen Quälerrei wurde gegen Zahlung von 300 Mark an ein Tierheim für nichtmenschliche Tiere (FAQ) eingestellt.
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