der Tierkauf
Der Umgang mit anderen Tieren (FAQ) zeigt aber deutlich etwas anderes: Ja, Haus- und Nutztiere 1)Haustiere, Nutztiere = Unworte wegen Versachlichung und Quälerei sind GE- und VERBRAUCHSGÜTER und werden auch so behandelt – sie können, anders als bei Menschen, gekauft bzw. verkauft werden!
Ein Gegenstand der keiner ist?!
Tiere sind natürlich keine Sachen! Trotzdem finden die sachenrechtlichen Vorschriften auch auf unsere Vierbeiner Anwendung.
Zitat: Tieranwalt Joachim Cäsar-Preller – VOX.de bei www.vox.de
Die Rechte des Käufers beim Tierkauf
Nach § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Verkäufer 2)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung eines nichtmenschlichen Tieres (FAQ) dazu verpflichtet, dem Käufer 3)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung eine mangelfreie Sache zu übergeben. Als mangelfrei gilt ein nichtmenschliches Tier (FAQ) immer dann:
- wenn es die vereinbarte Beschaffenheit erfüllt, die für diese Tierart üblich ist
- wenn es sich lt. § 434 Abs. 1 Nr. 1 BGB für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet
- wenn der Käufer 4)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung von einer tierartüblichen Eigenschaft ausgehen kann
Werden einer dieser Bedingungen nicht erfüllt kann der Käufer 5)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung gegenüber dem Verkäufer 6)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung der Sache bestimmte Rechte geltend machen:
- lt. §§ 437, 439 BGB Verlangung auf Nacherfüllung entweder in Form von einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung
- lt. § 437 Nr. 2 und Nr. 3 BGB Verlangung auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Verlangung auf Kaufpreisminderung oder Verlangung auf Schadensersatz
Kommt es zum Streitfall muss zuallererst der Käufer 7)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung einen Mangel an der Sache (ob Haus- oder Nutztier 8)Haustiere, Nutztiere = Unworte wegen Versachlichung und Quälerei) beweisen (Beweislast). Ein Sonderfall kommt zustande, wenn der Verkäufer 9)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung der Sache einen gewerblichen Verkauf der Ware betreibt. (Beweiserleichterung) Dabei gilt grundsätzlich zu beachten:
- beim Kauf 10)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung eines „neuen“ nichtmenschlichen Tieres (FAQ) gibt es eine 2 jährige Gewährleistungszeit
- 6 Monate nach dem Kauf 11)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung eines neuen nichtmenschlichen Tieres (FAQ) muss der Verkäufer 12)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung beweisen, dass zum Zeitpunkt des Kaufes 13)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung die Ware frei von Mängeln war
- nach 6 Monaten nach dem Kauf 14)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung eines neuen nichtmenschlichen Tieres (FAQ) muss der Käufer 15)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung beweisen, dass zum Zeitpunkt des Kaufes 16)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung die Ware nicht frei von Mängeln war
Ein Kaufvertrag ist also, wie bei Sachen üblich, nach 2 Jahren verjährt, je nach Art des Kaufvertrages kann diese Zeit verkürzt werden und Käufer 17)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung sowie Verkäufer 18)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung müssen sich die Frage stellen, ab wann ein nichtmenschliches Tier (FAQ) eine neue, und wann eine gebrauchte Sache ist.
Auch hier gilt, wer gewerbsmäßig mit der Sache – nichtmenschliches Tier (FAQ) handelt, hat keinen Anspruch auf Haftungsverzicht, dass heißt nur ein privater Verkäufer 19)Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung darf die Haftung für gesundheitliche und sonstige Mängel vertraglich ausschließen.
Einige Urteile speziell zum nichtmenschlichen Tierkauf:
Das Chaos wird perfekt, da diese Regelungen sogar manchmal auch für andere Tiere (FAQ) positiv enden können. Hier einige Urteile zusammengetragen vom Rechtsanwalt J-C Preller:
Die Schweiz als großes Vorbild!
Die Schweiz, zumindest einige Kantone wie z.B. Zürich, sind bei der Thematik nichtmenschlicher Tierschutz (FAQ) Deutschland gegenüber weit voraus. Dort gibt es je Kanton einen nichtmenschlichen Tieranwalt (FAQ), der die Funktion eines echten Staatsanwaltes innehat, um Rechte der nichtmenschlichen Tiere (FAQ) zu vertreten.
Wird er durch Bürger oder selbst z.B. darauf aufmerksam, dass ein Hund in einem Haushalt total verwarlost, dann ist dieser dazu berechtigt, den Hund in ein besseres Zuhause zu übergeben.
Dieses Verhalten wäre auch in Deutschland wünschenswert, allerdings wird es wohl nicht einmal in ferner Zukunft dazu kommen.
Bildquelle: Jörg Siebauer / pixelio.de
Anmerkungen
⇡1, ⇡8, ⇡62 | Haustiere, Nutztiere = Unworte wegen Versachlichung und Quälerei |
---|---|
⇡2, ⇡3, ⇡4, ⇡6, ⇡7, ⇡9, ⇡49 | Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung |
⇡5, ⇡10, ⇡11, ⇡12, ⇡13, ⇡14, ⇡15, ⇡16, ⇡17, ⇡18, ⇡19, ⇡20, ⇡21, ⇡22, ⇡23 | Tierkauf = Unwort wegen Versachlichung |
⇡24, ⇡25, ⇡26, ⇡27, ⇡29, ⇡31, ⇡32, ⇡33, ⇡39, ⇡43, ⇡44, ⇡45, ⇡46, ⇡47, ⇡50, ⇡55, ⇡56, ⇡58, ⇡59, ⇡60 | Tierbesitzer = Unwort wegen Versachlichung |
⇡28, ⇡34, ⇡63 | Jäger = Unwort wegen Mord |
⇡30, ⇡40, ⇡41 | Tierzucht = Unwort wegen Übertreibung |
⇡35, ⇡36, ⇡38, ⇡52, ⇡53, ⇡61, ⇡64, ⇡65 | Haustiere = Unwort wegen Versachlichung |
⇡37, ⇡42, ⇡51, ⇡54, ⇡57 | Tierhaltung = Unwort wegen Versachlichung |
⇡48 | Nutztiere = Unwort wegen Versachlichung und Quälerei |