Wildtier gefunden? Was tun…
Wildtierauffangstationen in Deutschland
Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie laut Bundesnaturschutzgesetzt dazu berechtigt sind verletzte, hilflose oder kranke Wildtiere aufzunehmen, sofern diese nicht mit dem Jagdrecht 1)Jäger = Unwort wegen Mord kollidieren. Achten Sie immer darauf, ob das betreffende nichtmenschliche Tier (FAQ) auch wirklich in unmittelbarer Gefahr ist!
bundesweite Anlaufstellen:
- Eichhörnchen www.eichhoernchen-schutz.de
- Fledermäuse AG Fledermausschutz BW e.V.
- Hasen, Kaninchen www.feldhasen.de
- Igel www.pro-igel.de
- Marder www.marderhilfsnetz.de
- Mauersegler www.mauersegler.com
- Rehe www.rehkitzhilfe.de
- Rehe und Wiederkäuer www.rehkitzrettung.de (Damwild, Hirsch, Sikawild und Mufflon)
- Wildvögel www.wildvogelhilfe.org
„Tierliebe“ ist nicht immer angebracht!
Beim Spaziergang passiert es öfter mal, dass am Wegesrand z.B. junge Rehe oder Hasen aber auch Eichhörnchen gefunden werden. Viele junge nichtmenschliche Tiere (FAQ) sind tatsächlich nicht in akuter Gefahr, wenn sie kauernd auf ihre Mutter warten. Im Gegenteil, erst der fremde Geruch bringt manches von ihnen erst in Lebensgefahr. Aber selbst wenn es die Mutter trotzdem noch aufnimmt, können es jetzt Beutegreifer viel leichter aufspüren.
Erschreckend
Mehr als 2/3 der vermeintlich gut gemeinten Hilfestellungen enden für das andere Tier (FAQ) tödlich. Problematisch ist oft auch die Rückführung in den jeweiligen Lebensraum. Gerade junge andere Tiere (FAQ) prägen sich auf den Menschen und halten sich im erwachsenen Alter nicht mehr von ihnen fern.
Anschauen aber nicht sofort anfassen!
Auch wenn es wirklich gut gemeint ist, sollte man sich im Zeifelsfall erst Rat suchen und dann handeln. Nur bei Menschen die sich ausreichend gut damit auskennen, steigt die Überlebenschance der vermeintlich Geretteten bis auf 70 %, bei Privatpersonen läuft die Überlebenschance hingegen gegen 0%. Grund ist allerdings nicht die falsche oder unangebrachte Führsorge, sondern die fehlende Erfahrung, dass Findelkind wieder auf die Freiheit vorzubereiten.
Bitte nicht einfach mitnehmen!
Wann ist die Mitnahme berechtig?
Eine Mitnahme von jungen nichtmenschlichen Tieren (FAQ) ist oft nur dann berechtigt, wenn eine Verletzung erkennbar ist oder das betreffende Tier deutlich abgemagert oder geschwächt aussieht. Im Zweifelsfall besser liegen lassen, vorallendingen wenn man selbst keine Erfahrung bzw. keine kompetenten Menschen kennt, die die Pflege übernehmen können.
Bildquelle: junges Kaninchen © Sabine Geißler / pixelio.de