der Tiertransport
Immer wieder trifft man auf Autobahnen auf „ganz besondere“ Transporter. Das diese nicht zu den üblichen Transporten gehören, zeugen die deutlich sichtbaren Lüfter und Schlitze, die rund um den riesigen Behälter angebracht sind. Das sagt dem aufmerksamen Beobachter, dass hier andere Tiere (FAQ) mehr oder weniger lebendig zusammengepfercht von A nach B transportiert werden.
Allein innerhalb von Europa muss die lebendige Ware bis zu 29 Stunden ohne Unterbrechung dafür aber u.a. Hitze, Kälte, Panik und Schmerzen ertragen. Die dafür zuständige Europäische Lebensmittelbehörde (European Food Safety Authority, EFSA) sieht keinen Bedarf zu einer Veränderung der EU-Transportverordnung.
In dem Wort Lebensmittelbehörde mag zwar das Wort „Leben“ drinnstecken, allerdings mit dem Focus auf das menschliche Leben. Das nichtmenschliche Tier (FAQ) wird lebendig zu einem toten Gegenstand herabgewürdigt, um dem Profit so groß wie möglich zu halten.
Seit 2007 existiert die EU-Transportverordnung. Diese ist so verfasst, dass es kaum einen Unterschied macht, ob sie besteht oder nicht. Im Klartext heißt das – für die lebendige Ware werden nur minimalste Kompromisse eingegangen. Dieser Irrsinn sieht seine Grundlage auch in der Uneinigkeit der Mitgliedstaaten. Das geltende Qualrecht sieht folgerndermaßen aus:
- Rinder müssen bis 29 Stunden Nonstopp-Fahrt erdulden
- Schweine und Pferden müssen bis 24 Stunden in einem Transporter nonstopp aushalten
- die lebendige Ware kann sich aufgrund der Masse in den Lkws nicht hinlegen
- häufig kommt aufgrund der Enge zu Verletzungen und Panikzuständen, da sich die lebendige Ware nicht aus dem Weg gehen kann
- Hitze oder Kälte werden ignoriert – so muss die lebendige Ware bis 35°C ertragen
- zeitliche Begrenzungen für Transporte sucht man vergebens.
- Kontrolle zu gering, sodass häufig nicht mal die Minimalvorraussetzungen eingehalten werden.
Der Deutsche Tierschutzbund spricht sich klar gegen solche Zustände aus. Dem Bund ist auch bekannt, dass die Europäische Lebensmittelbehörde diesen Teil des Berichtes totschweigt. Von einem EU-Kommissar wurde sogar angekündigt, die Transportthematik zu überarbeiten (novellieren). Bis heute gibt es kein Ergebnis.
„Wir appellieren an den zuständigen EU-Kommissar Dalli, den Bericht nicht als Alibi fürs Nichthandeln vorzuschieben. Die geltende EU-Transport-Verordnung muss dringend novelliert werden und zwar nicht aufgrund irgendwelcher Pseudo-Erkenntnisse lobbytreuer EU-Bürokraten, sondern auf Grundlage der katastrophalen Situation auf den Straßen.“
Wolfgang Apel, der Präsident des Deutschen Tierschutzbund:
gesetzlich anerkannte mehrfach auftretende Torturen
2007 wurden allein in Deutschland 188 Millionen nichtmenschliche Tiere (FAQ) hin und her transportiert. Es ist ein Trugschluss zu glauben, die Ware würde nur auf ihrer Todesreise gesetzliche Torturen erleiden müssen.
So wird ein Kalb vom Geburtsort zum Mastort 2)Tiermast = Unwort wegen Versachlichung und Quälerei gekarrt und muss schließlich noch zur Tötung zur Schlachterrei 3)Tierschlachtung = Unwort wegen Versachlichung transportiert werden. Dieser Irrsinn exisiert innerhalb von Deutschland genauso wie länderübergreifend.
Der Verkehrsunfall
Auch ein nichtmenschlicher Tiertransporter (FAQ) kann in einen Unfall verwickelt werden. Anders als beim Menschen, wo sich Rettungssanitäter sofort um die Verletzten kümmern, bleiben nichtmenschliche Tiere (FAQ) häufig sich selbst überlassen.
Aufmerksamkeit erzeugen sie nur, wenn sie im Gegenverkehr einen erneuten schrecklichen Unfall verursachen könn(t)en. Dazu würde es erst gar nicht kommen, gäbe es keine Qualtransporte. Denn nicht immer ist sofort ein Polizist zur Stelle, der die Ware erschießen kann, bevor es zu weiteren Auffahrunfällen kommt.
Am 21.10.2010 brannte ein Transporter mit Kühen auf der A8. Die Feuerwehr versuchte den Brand mit üblichen Löschschaum zu löschen. Die Kühe mussten dabei in ihrem Gefängnis bleiben. 4 Kühe verbrannten qualvoll. 1 Kuh wurde von einem Polizist erschossen, weil sie sich zu schwere Verletzungen zugezogen hatte.
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