das Verbandsklagerecht
In Deutschland kommt ein Verbandsklagerecht immer dann zum Einsatz, wenn hierfür zugelassenene Verbände, nicht eigene Interessen sondern bestimmte Interessen der Allgemeinheit einklagen möchten oder müssten. Als allgemeine Intressen gelten:
- das Naturschutzrecht
- das Behindertenrecht / das Wettbewerbsrecht / das Verbraucherschutzrecht
Obwohl der schwache Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen (01.08.2002) wurde, ist es bisher nicht einklagbar. Schon lange drängen Naturschutzverbände zumeist auf Landesebene, eine Zulassung des Verbandsklagerechts zu Gunsten nichtmenschlicher Tiere (FAQ) zu erwirken.
Kontra Verbandsklagerecht!
Landes-Tierärztekammern, Wissenschaftler und Versuchstierkundler sprechen sich nicht unerwartet gegen ein Verbandsklagerecht aus, weil sie sich in ihrer Arbeit stark beeinträchtigt sehen. Sie beführchten zusätzlich, dass mit diesem Klagerecht bewusste Quälerreien (Versuche / Experimente an nichtmenschlichen Tieren / massenhafte Freiheitsberaubung an nichtmenschlichen Tieren) in der Forschung / Landwirtschaft, etc. nicht mehr bzw. schwerer möglich wären.
Dabei ist dieses Klagerecht nur dafür zuständig, die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen zu bestätigen! Die Angst zeigt deutlich, dass in vielen Fällen die Rechtmäßigkeit bewusst deutlich überschritten wird!
Ablehnungen!
Insgesamt wurden in 10 Bundesländer Anträge auf Einführung des Klagerechts beraten, die alle an der Schwarz-Gelben Regierung gescheitert sind.
- Am 05.11.2004 wurde von der SPD erstmals ein Antrag auf Einführung des Verbandsklagerechts für nichtmenschliche Tierschutzvereine (FAQ) in den Bundesrat eingebracht und sogleich abgelehnt.
- 2010 versuchte es Bündnis 90/ Die Grünen ebenfalls vergebens
- Im Oktober 2011 scheiterte auch die Piratenpartei an der bundesweiten Einführung des Verbandsklagerechts
Unterschiede der Bundesländer Stand 2011!
Reinland-Pfalz: „Es darf kein Hindernis auf dem Weg zu einem Studienabschluss darstellen, wenn Studierende sich gegen eine Teilnahme an Tierversuchen oder Lehrveranstaltungen mit Tierverbrauch entscheiden.“
FDP in Hamburg: „Deutschland hat das beste Tierschutzgesetz in Europa – deshalb lieber mal anwenden anstatt die Gerichte mit ideologischen Klagen zu beschäftigen.“
rechtliche Lage
Mit der damaligen Regierung, die sich aus FDP und CDU/CSU zusammensetzte, war es deutschlandweit nicht möglich stellvertretend die Einhaltung von Schutzbestimmungen für nichtmenschliche Tiere (FAQ) per Gericht überprüfen zu lassen.
Die Nutzer nichtmenschlicher Tiere (FAQ) konnten durch alle Instanzen klagen, niemand aber bei Gericht den Rechtsweg einschreiten, wenn die Behörden Tierschutzvorschriften nicht konsequent durchgesetzt oder eingehalten haben. Verstöße konnen damit nur bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden und diese konnte so allein entscheiden ob sie tatsächlich Klage erhebt, üblicherweiße wurden die Verfahren eingestellt.
Pro Verbandsklagerecht!
Aus diesem Grund gingen Ende des Jahres 2011 erstmals 25.000 Unterschriften für die Beführwortung der Klage beim Friedhelm Ortgies (CDU), Vorsitzender des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, in Nordrhein-Westfalen ein. Die Klage stand und steht dafür, die gesetzliche Schieflage im Schutz nichtmenschlicher Tiere (FAQ) auszugleichen.
Nutzen des Verbandsklagerechts!
- Kommunen ist es nicht mehr möglich unerwünschte nichtmenschliche Tiere (FAQ) einfach töten zu lassen (z.B. Stadttauben, Beschlagnahmungen)
- Kommunen können Missstände in der Landwirtschaft oder im Privathaushalt nicht mehr untätig dulden
- Landwirtschaft darf ungenutzte menschliche Beutetiere nicht mehr töten (z.B. die männlichen Eintagsküken der Legehennenrassen)
- bewusste Quälereien bei Versuchen sind nicht mehr möglich, wenn es legitime Alternativen dazu gibt
Mittlerweile haben anerkannte Naturschutzorganisationen ein Recht auf eine Verbandsklage in:
- Bremen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Baden-Württemberg
- Niedersachsen
- Hamburg
- Schleswig-Holstein
- Saarland
externe Links zum Thema:
- Deutscher Tierschutzbund e.V zum Thema
- Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V
- Albert-Schweizer-Stiftung zum Thema
- Sorge der forschenden Pharmaunternehmen
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