das Verbandsklagerecht
In Deutschland kommt ein Verbandsklagerecht immer dann zum Einsatz, wenn hierfür zugelassenene Verbände, nicht eigene Interessen sondern bestimmte Interessen der Allgemeinheit einklagen möchten oder müssten. Als allgemeine Intressen gelten: das Naturschutzrecht das Behindertenrecht / das Wettbewerbsrecht / das Verbraucherschutzrecht Obwohl der schwache Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen (01.08.2002) wurde, ist es bisher nicht […]