Totschlagfallen
Kritikpunkte
- Totschlagfallen töten ihre Opfer wahlos, da helfen auch häufig die unterschiedlichen Lockmittel, die auf bestimmte nichtmenschliche Tiere (FAQ) abgestimmt sind, nicht.
- jeder kann Totschlagfallen kaufen und auch aufstellen!
- das Bundes“jagd“gesetz gibt nur den Rahmen vor, für das „Jagd“gesetzt selbst sind die einzelnen Länder zuständig (in Bayern wird Nummerierung der Fallen verlangt, in Niedersachsen nicht usw. )
- im Schadensfall bei Menschen können Täter leicht ihre Schuld leugnen bzw. die Schuld auf andere schieben (angeblicher Diebstahl der Falle)
- Totschlagfallen müssen nur einmal am Tag (morgens) kontrolliert werden
- Totschlagfallen werden zum Teil wahllos in Feld und Wiesen aufgestellt und bilden damit eine Gefährdung der Allgemeinheit
- je intensiver ein unerwünschtes nichtmenschliches Tier (FAQ) gejagd wird, um so höher ist auch seine Reproduktion (bewiesen durch wissenschaftliche Studien)
- kleine Kinder können genauso in solchen Fallen sterben, wie Füchse!
Täterbeispiel:
Die Totschlagfalle eines 80 jährigen Mannes verursachte schwere Verletzungen bei einen Hund, die mit teuren Arztkosten behandelt werden mussten. Das Geld wurde zwar an die zugehörigen Menschen gezahlt, allerdings ist angeblich ein anderer Jäger 1)Jäger = Unwort wegen Mordeingesprungen, weil sich der Täter selber nicht aufregen dürfe.
Jägerlatein!
Ein amtlicher „Jagd“pächter wurde auf eine sichergestellte in Deutschland mittlerweile verbotene Totschlagfalle aufmerksam gemacht, die augenscheinlich seine eigene war. Er reagierte mit totaler Umverständnis darüber, dass diese Fallen heute nicht mehr zulässig sind, obwohl sie noch vor 10 Jahren überall verwendet werden durften.
Er nennt diese Methode (ein schwerer großer Stein wird über einem Lockmittel so angebracht, dass der Stein bei Berührung darunter das Opfer regelrecht zermalmt) sogar eine „natürliche Sache“. Weiterhin kann er einfach nicht verstehen, warum man plötzlich Verbote vor die Nase gesetzt bekommt. Die riesigen Tellereisen sieht er hingegen selbst als Gefahr, weil sie nicht so gut gesehen werden können, wie seine Falle mit dem riesigen Stein.
Es wird auch spielenden Kindern zugemutet, dass sie die Gefahr der Fallen mit einem Stein erkennen und diese deswegen auch meiden. Ein Kollege des „Jagd“pächters setzt dem ganzen noch die Krone auf, in dem er diese Straftat mit den gelegentlichen Telefonieren im Auto vergleicht, was auch verboten ist.
An anderer Stelle versucht man diese Taten auch mit anderen Unrechtstaten zu rechtfertigen. Denn schließlich müssen ja auch Nutztiere 4)Nutztiere = Unwort wegen Versachlichung und Quälerei für Menschen leiden, warum nicht auch Wildtiere?
Verbote!
Totschlagfallen sind in Berlin und im Saarland nahezu komplett verboten und zwar aus gutem Grund. Viele Jäger 5)Jäger = Unwort wegen Mord behaupten, dass professionell aufgestellte Fallen keine Verletzungen verursachen. Das ist natürlich falsch, denn die eigentlichen Ziele (Fuchs, Marder, Dachs etc.) dieser Anschläge leiden durch die Fallen sehr, sollten sie nicht direkt getötet werden.
Nur aus Artenschutzgründen darf im Saarland mit Totschlagfallen ge“jagd“ werden. Sachsen plant derzeit ein Verbot dieser Methode. In Schleswig Holstein und Bayern setzt man hingegen auf gute Ausbildungen, Vorschriften und Kontrolle.
In der Schweiz oder in Österreich muss man sich als Spaziergänger keine Gedanken machen, ob Menschen oder Hunde etc. verletzt werden könn(t)en, denn dort sind Totschlagfallen verboten!
Fazit
Man sollte in Wäldern immer achtsam durch das Unterholz laufen. Es mag zwar richtig sein, dass professionelle Jäger 6)Jäger = Unwort wegen Mord in der Lage sind Fallen speziell für Menschen und Hunde ungefährlich aufzustellen, doch eine Garantie dafür gibt es nicht. Das beweisen die jährlichen Verletzungsfälle in Deutschland!
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